Um sicherzustellen, dass

Rehabilitationssport und Funktionstraining

als ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX im Rahmen der für die einzelnen Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften

nach einheitlichen Grundsätzen erbracht bzw. gefördert

werden, trafen die Rehabi- litationsträger
die gesetzlichen Krankenkassen,
die gesetzlichen Unfallversicherungsträger,
die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte,
die Träger der Kriegsopferversorgung
und
der Deutsche Behindertensportverband e.V.,
die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-/Kreislauferkrankungen e.V.,
due Deutsche Rgeuma-Liga Bundesverband e.V.
unter Beteiligung von
Weibernetz e.V.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
am 01. Oktober 2003 die

Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funk-

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REHA-FIT auf dem Stadtfest im Mai 2010

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