Rehabilitationssport wirkt mit Mitteln des Sports auf den Patienten ein, um insbesondere Ausdauer, Kondition, Flexibilität und Kraft zu stärken, um somit den Erfolg vorangegangener oder begleitender, z.B. pysio- therapeutischer Maßnahmen zu steigern. Durch die Ver- besserung der körperlichen Leistungsfähigkeit wird der Krankheitsverlauf günstig beeinflusst. Rehabilitationssport dient aber auch der Hilfe zur Selbsthilfe, insbesondere um die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit und die Motivation zu einem regelmäßigen Bewe- gungstraining zu fördern. Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. So ist er z.B. gerade für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen besonders sinnvoll. Rehabilitationssport ist aber selbstverständlich auch für die Prävention und Sekundärprävention geeignet und kann einelängerfristige Nachbehandlung von Unfallfolgen oder Operationen sicherstellen. Bestehen körperliche Funktionsbeeinträchtigungen, müssen die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger (BfA, LVA) Sport und Training als sog. ergänzende Leistung zur Rehabilitation gemäß § 43 SGB V in Verbindung mit § 44 SGB IX unterstützen. Das ist seit 01.07.2001 keine Ermessens- entscheidung des Kostenträgers; der Versicherte hat darauf einen Rechtsanspruch. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich, die aber nicht das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes belastet. Gemäß Rahmenvereinbarung für den Rehabilitationssport finden alle Angebote in Gruppen statt, die von gemeinnützigen, Qualitätsgeprüften und zertifizierten Gesundheitsvereinen angeboten werden.
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