Die Mitgliedschaft wird schriftlich, unter Anerkennung der Vereinsatzung, beantragt
und ist Voraussetzung für die
Teiln
a
hme am Rehabilitationssport
. Sie kann schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden
.
Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Einhaltung der Satzung, den weiteren Ordnungen des Vereins, den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, zur Zahlung von Beiträgen und ggf. festgelegten Umlagen. Die Mitgliedschaft berechtigt dazu, im Rahmen des Vereinszwecks an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Derzeit beträgt der Vereinsbeitrag monatlich
10
.- €. Für Mitglieder mit ärztlicher Verordnung entstehen keine weiteren Kosten, andere Mitglieder zahlen monatlich 1
5 /
2
5
€ für die Teilnahme am Fitness-Programm.
Die vom Amtsgericht Kiel genehmigte und beim Vereinsregister hinterlegte Satzung steht
hier
.
zum Download bereit.
Satzung
des Vereins für Rehabilitation und Fitness e.V.
(ca 22 kB)
Beitritterklärung
(ca 30 kB)
Mitgliedschaft